In Krankenhäusern wird täglich mit einer Vielzahl an Rx-Medikamenten hantiert, zudem sind die Abläufe eng getaktet. Wie wird sich die EU-Fälschungsrichtlinie also auf Krankenhausapotheken auswirken?
Die EU-Fälschungsrichtlinie sieht vor, dass auch in Krankenhausapotheken jedes verschreibungspflichtige Medikament gescannt und über die Datenbank verifiziert werden muss. Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheken (ADKA) kritisiert diese Anforderungen als ungerechtfertigt, da die Krankenhausapotheken in der Regel direkt beim Hersteller einkaufen würden und mit Umsetzung der EU-Fälschungsrichtline jeden Tag mehrere 1000 serialisierte Verpackungen einzeln ausbuchen müssten.
Die delegierte Verordnung räumt den Krankenhausapotheken in Artikel 25 (2) eine größere Freiheit bezüglich der Ausbuchung von Arzneimitteln ein. Sie können sie zu jeder Zeit vornehmen, allerdings nur unter der Bedingung, dass das Medikament zwischen Lieferung und Abgabe an den Patienten nicht verkauft wird.
Warenbegleitende Datenlieferung an Krankenhausapotheken
Die Informationen der Unique Identifier können den Apotheken in Form eines aggregierten Codes zur Verfügung gestellt werden, sodass die eingegangene Ware über diesen Code dekommissioniert werden kann.
Eine weitere Option kann die warenbegleitende Datenlieferung sein, die die Daten der in einer Lieferung enthaltenen Medikamente in elektronischer Form zur Verfügung stellt. Diese Option würde den Arbeitsaufwand in den Krankenhäusern erheblich reduzieren.
Nach Meinung des ADKA wäre es die beste Lösung, wenn die Ausbuchung beim Hersteller stattfände. Der Vorschlag: Nach Erhalt der Lieferbestätigung durch die Krankenhausapotheke sollen die Hersteller selbst die Seriennummern direkt aus dem System ausbuchen.
Es gibt einen großen Unterschied zwischen öffentlichen und den Apotheken in Krankenhäusern. In öffentlichen Apotheken erfolgt die Abgabe direkt an den Patienten und der Scan gehört zum Abgabeprozess. In Krankenhausapotheken dagegen findet keine direkte Abgabe von Arzneimitteln an die Patienten statt.