Weltweit wird die Hälfte aller Treibhausgase allein durch die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen freigesetzt. Diese sind notwendig für das lineare Model unserer Wirtschaft, welches sich seit Jahrzehnten etabliert hat. Erdschätze werden gewonnen, zu Produkten verarbeitet und bald darauf weggeworfen. Als Resultat geht eine erhebliche Menge an Ressourcen einfach verloren. Eine Verbesserung dieser Verhältnisse hätte deutlich positive Auswirkungen auf unsere Umwelt. Dies trifft besonders auf Batterien zu, welche oft seltene Metalle enthalten.
Zwei neue Gesetzgebungen sollen hierbei zu einer nachhaltigeren Nutzung beitragen.Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) der Europäischen Union und das Batteriegesetz (BattG2) in Deutschland versucht gegen die unnötige Verschwendung von Rohstoffen anzukämpfen. Durch die ESPR und das BattG2 wird ein Rahmen für die Ecodesign/Nachhaltigkeits- Anforderungen bestimmter Produkte geschaffen. Ziel ist es, durch eine Kreislaufwirtschaft Ressourcen und Energie einzusparen.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll unter anderem ein digitaler Pass für Produkte eingeführt werden. Jeder Artikel, der unter das BattG2 und die ESPR fällt, soll so gekennzeichnet werden, sodass er nachverfolgt und identifiziert werden kann. Daten zu Nachhaltigkeit und Produktkreislauf werden so für alle einsehbar, die an der Lieferkette teilnehmen.
Die neuen Batteriegesetze – BattG2 und EU-BattV
Das deutsche Batteriegesetz 2 (BattG2) ist die nationale Umsetzung der Batterierichtlinie (EU-BattV) der Europäischen Union. Im Januar 2021 wurde das BattG überarbeitet und das BattG2 trat in Kraft. Mit in das BattG2 wurde auch die bis dahin bestehende Batteriegesetz-Durchführungsverordnung (BattGDV) integriert. Das BattG2 soll das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Akkus) regeln. Dabei ist unerheblich, ob die Batterien in Geräten verbaut sind oder nicht.
Das Gesetz verlangt zudem von Herstellern, Importeuren und ausländischen Anbietern sich vor Markteinführung im Elektro-Altgeräte Register (EAR) der EAR-Stiftung zu registrieren. Die Rücknahme der angebotenen Batterien ist auch durch das BattG2 geregelt. Weiterhin verlangt die Gesetzgebung eine Kennzeichnung von Batterien ab dem 18. August 2026, die Form ist jedoch nicht spezifiziert. Diese Kennzeichnung soll ab dem 18. Februar 2027 durch einen QR-Code dargestellt werden. Im EU-BattV wird sie Batteriepass genannt. Im BattG2 wurde keine Begriffsdefinition festgelegt.
Implikationen für Hersteller
Auf der einen Hand ist das neue Batteriegesetz ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Auf der anderen stellen sie eine Disruption im Markt dar. Bedenkt man ihre Ausmaße und die zahlreichen betroffenen Produkte, wird schnell klar, dass sie Hersteller vor eine große Herausforderung stellt. Besonders Unternehmen mit bislang wenig Berührungspunkten zu europäischen Regularien sind hiervon betroffen.
Jeder Akkuschrauber, jede elektrische Zahnbürste und jedes elektronische Feuerzeug müssen gekennzeichnet werden. Das kann bedeuten, dass Hersteller zusätzliches Personal für diese Zwecke einstellen müssen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann so eine kritische Mehrbelastung entstehen. Daher ist es essenziell sich zeitnah mit dem BattG2 auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls frühzeitig erfahrene Partner mit ins Boot zu holen.
Was steht im Batteriepass?
Der Batteriepass soll eine Vielzahl an Informationen enthalten. In der Summe sind in der Kennzeichnung 28 Punkte beinhaltet. Dazu gehören allgemeine Angaben wie zum Hersteller, dem Gewicht oder der Kapazität. Es werden jedoch auch spezifischere Angaben verlangt, wie zum Beispiel dem CO2-Fußabdruck, Minimal-, Nenn- und Maximalspannung oder die EU-Konformitätserklärung. All diese Informationen sollen in der ab August 2026 vorgesehenen Kennzeichnung enthalten sein und ab Februar 2027 durch einen QR-Code. Auch wenn die Art der ersten Kennzeichnung nicht spezifiziert ist, eignet sich hierfür ebenfalls ein QR-Code. Abhängig von der Größe der Batterien kann die Kennzeichnungspflicht die Hersteller vor eine weitere Herausforderung stellen. Denn QR-Codes verfügen laut ISO-Norm 18004 über eine Mindestgröße von 1 cm mal 1 cm.
Die genauen Anforderungen sind im Anhang XIII unter diesem Link.
Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)
Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ist der Vorschlag für eine Verordnung, die darauf abzielt, den EU-Markt nachhaltiger zu gestalten. Sie wird die geltende Ecodesign Directive (2009/125/EC) ersetzen und strengere Ökodesign-Kriterien für eine breitere Palette von Produkten einführen. Einen konkreten Einführungstermin gibt es nicht. Dabei zielt die Verordnung lediglich auf Produkte ab, welche keine, beziehungsweise nur unzureichende, Rechtsvorschriften haben. Spezifische Angaben zu einzelnen Produkten gibt es allerdings auch hier noch nicht.
Zusammen mit der ESPR wird außerdem eine neue Vorschrift für den digitalen Produktpass (DPP) bestimmter Produktgruppen eingeführt. Der DPP ist ein digitales Dokument, das Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit eines Produkts enthält, z.B. Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recyclinganteil und Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Der DPP ähnelt damit stark dem Batteriepass und soll:
- Verbrauchern und Unternehmen bei der Kaufentscheidung helfen,
- Reparaturen und Recycling erleichtern,
- die Transparenz über die Lebenszykluseinflüsse von Produkten auf die Umwelt verbessern,
- und Behörden bei der Durchführung von Kontrollen unterstützen.
Die ESPR befindet sich noch in der Entwicklung und die spezifischen Produktgruppen, für die ein DPP erforderlich sein wird, wurden noch nicht festgelegt. Es wird jedoch erwartet, dass die Verordnung im Jahr 2024 in Kraft tritt. Betrachtet man die Zielsetzung und die geplanten Anforderungen ist schon jetzt eine Ähnlichkeit zum BattG2 bzw. EU-BattV festzustellen.
Transparent durch Track-and-Trace dank Batteriegesetz
Der Pass im neuen Batteriegesetz und der Digital Product Passport dienen als Track-and-Trace-System und sollen auf Informationen zur Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Recyclingmöglichkeiten eines Produkts hinweisen. Diese Transparenz macht es Verbrauchern leichter, sich für nachhaltigere Varianten von Produkten zu entscheiden. Eine achtsamere Käuferschaft erzielt so einen Mehrwert für verantwortungsvoll hergestellte Produkte. Auch die Arbeit von Abfallwirtschaftsunternehmen wird damit durch konkrete Anleitungen zum Zerlegen und Recyceln erleichtert. So wird allen Beteiligten ermöglicht, eine aktivere Rolle im Wandel zu einer zukunftsorientierten Wirtschaft einzunehmen.
Durch die Einführung eines Track-and-Trace-Systems muss jedes einzelne Produkt mit einer meist randomisierten Seriennummer versehen werden. Auch Anforderungen und Regularien werden bei einem Digitalisierungsprojekt dieser Art stetig angepasst. Dies macht Track & Trace zu einem fortlaufenden Projekt, welches kontinuierlicher Aufmerksamkeit bedarf.
Hier kommen wir ins Spiel. Wir unterstützen unsere Kunden mit einer Software-Lösung, die stetig an die aktuellen Regularien angepasst wird. So brauchen Sie sich keine Sorgen mehr um ihre regulatorische Compliance machen.
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