EUDAMED Übergangsfristen verlängert

EUDAMED transition period extension: final deadline in Q2 2029

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2024 den Plan zur Veröffentlichung der EUDAMED-Module angepasst. Ursprünglich sollte das System im zweiten Quartal 2024 vollständig funktionsfähig sein. Dieser und weitere Termine wurden mit der Ankündigung verschoben.

Eine offizielle Begründung hat die EU nicht veröffentlicht. Jedoch ist seit einiger Zeit bekannt, dass die Benannten Stellen überlastet sind, was sich auf die Operationalität der Hersteller auswirkt. Außerdem wurde die Komplexität einiger Module womöglich unterschätzt. Die Verlängerung der EUDAMED Übergangsfristen wird sich besonders auf die Hersteller auswirken.

Die wichtigsten Daten

In der aktuellen Veröffentlichung wird die Entwicklung und Analyse des Clinical Investigation/Performance Studies Moduls vorerst auf die Zukunft verschoben. Ein konkreter Zeitrahmen ist nicht erkennbar. Neben dem Termin für die volle Funktionalität, wurden auch die Termine für die verbindliche Nutzung der weiteren Module aus einer früheren Ankündigung verschoben. Der neue Zeitplan sieht wie folgt aus:

Neuer Termin
Volle Funktionsfähigkeit der EUDAMED mit Ausnahme der Vigilance & Clinical Investigation/Performance Studies ModuleQ2 2025
Funktionsfähigkeit des Vigilance ModulsQ4 2025
Verpflichtende Nutzung der Actor, Market Surveillance, Vigilance, UDI/Medical Devices Registration und Certificates/Notified Bodies ModuleQ1 2026
Verpflichtende Nutzung des Vigilance ModulsQ3 2026
Volle Funktionsfähigkeit und verpflichtende Nutzung des Clinical Investigation/Performance Studies Modulsunbekannt

Der Plan der EU sieht vor, die ersten vier Module bis zum zweiten Quartal 2025 fertigzustellen. Darunter fallen: Actor, Market Surveillance, UDI/Medical Devices Registration und Certificates/Notified Bodies. Anschließend soll das Vigilance Modul bis zum Anfang des viertel Quartals 2025 fertiggestellt werden. Parallel sollen die ersten vier Module einem Audit unterzogen werden. Das Audit für das Vigilance Modul findet ein halbes Jahr nach seiner Fertigstellung statt (Q2-Q3 2025). Im Anschluss folgt die Veröffentlichung eines offiziellen Berichts der EU und eine sechsmonatige Übergangsphase. Danach beginnt die verpflichtende Nutzung der ersten vier Module (Q1 2026), gefolgt von weiteren sechs Monaten bis zur verpflichtenden Nutzung des Vigilance Moduls.

Gründe für die Verlängerung der EUDAMED Übergangsfristen

Die Verlängerung der Übergangsfrist ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Dazu gehören hauptsächlich die Überlastung bei den Benannten Stellen und die Entwicklungszeit der sechs EUDAMED Module.

  • Probleme mit den Benannten Stellen: Die Benannten Stellen, welche für die Prüfung und Zertifizierung von Medizinprodukten zuständig sind, kämpfen mit Problemen bei der Umsetzung der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Darin vorgesehen war ein Revalidierung der Benannten Stellen selbst, sowie eine erneute Prüfung von circa 24.000 Produkten mit MDD-Zulassung. Schaut man zudem in die Datenbank für Benannte Stellen der EU, findet man lediglich 40 Eintragungen mit Zulassung für die MDR. Im Vergleich dazu, waren es im Jahr 2013 noch 75 Stellen unter der MDD. Durch die Diskrepanz entstanden Wartezeiten für die Re-Zertifizierung vieler Medizinprodukte. Im Umkehrschluss fiele es den Herstellern hier ohne Eigenverschulden schwer, ihre Produkte ordnungsgemäß in der der EUDAMED einzutragen. (Stand: Oktober 2023)
  • Längere Entwicklungszeit der Module: Ursprünglich sollte die EUDAMED bereits im Mai 2020 voll funktionsfähig sein. Dieser Termin wurde allerdings verschoben und eine gestaffelte Veröffentlichung der einzelnen Module geplant. Die volle Funktionsfähigkeit wurde damit für Ende 2023 angesagt. Nun ist dieser Termin erneut verschoben worden. Wirft man einen Blick auf die Timeline der EU fällt auf, dass das Clinical Investigation/Performance Studies erst im Anschluss an die anderen Module entwickelt werden soll. Im Anbetracht der vorherigen Verschiebungen, liegt es nahe, dass die EU mit einer Komplexität, wie sie die EUDAMED vorweist, nicht gerechnet hat.

Leider fehlt jedoch eine transparente Kommunikation der EU-Kommission. Anstatt offen und klar zu begründen, wie es zu den Verlängerungen kommt, werden Hersteller und zukünftige Nutzer:innen vor vollendete Tatsachen gestellt. Eine erneute Verschiebung wäre damit nicht undenkbar.

Auswirkungen für Medizinprodukte Hersteller

Die Verlängerung der Übergangsfrist hat verschiedene Auswirkungen für Hersteller von Medizin-Produkten. Sie sind jedoch nicht zwangsläufig negativ. Aufgrund der Verschiebung haben sie jetzt mehr Zeit, sich an die neuen Anforderungen der EU-Medizinprodukte-Verordnung und des EUDAMED-Systems anzupassen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Registrierung von Medizinprodukten und Benannten Stellen im EUDAMED-System
  • Einreichen von Daten für klinische Prüfungen und Leistungsstudien
  • Einrichtung eines Systems zur Überwachung von Medizinprodukten nach dem Inverkehrbringen

Die Verlängerung der Übergangsfrist verringert zudem den Stress für Hersteller, welche die neuen Anforderungen nur mit einem großen Kraftakt bis zum ursprünglichen Termin hätten umsetzen können. Das kann besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zutreffen. Da sie weniger personelle Ressourcen haben und die MDR komplexer ist als viele ahnen konnten, rückte sie in den Prioritäten womöglich nach hinten.

Die Verlängerung der EUDAMED Übergangsfrist ist eine gute Nachricht für Hersteller aus der MedTech-Branche. Die MDR und ihre Datenbank sollten trotzdem nicht vernachlässigt werden. Auch wenn die verpflichtende Nutzung der EUDAMED noch in ferner Zukunft scheint, ist es wichtig gut vorbereitet zu sein. Das zeigt nicht zuletzt die Überforderung der EU mit ihrem eigenen System.

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Alle wichtigen Infos zu den Übergangsfristen der MDR finden sie auch auf unserer Website.

[Disclaimer]

Die vorliegenden Informationen sind nur eine mögliche Interpretation der Regularien. Diese befinden sich zudem im ständigen Wandel, sodass die Informationen in diesem Artikel möglicherweise unvollständig oder nicht mehr auf dem neusten Stand sind. Bei dem obigen Artikel handelt es sich ausdrücklich nicht um eine rechtliche Beratung. Bitte informieren Sie sich in den offiziellen Dokumenten, bevor Sie unternehmerische Entscheidungen treffen. (Stand der Informationen: April 2025)

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